Z&S Immobilienservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 28.09.2026
Inhalt
- § 1Geltungsbereich
- § 2Angebot und Vertragsschluss
- § 3Leistungsumfang
- § 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- § 5Besondere Bestimmungen für den Winterdienst
- § 6Preise und Zahlung
- § 7Vertragslaufzeit und Kündigung
- § 8Mängel und Beanstandungen
- § 9Haftung
- § 10Schlüssel und Zugangsmittel
- § 11Widerrufsrecht für Verbraucher
- § 12Datenschutz
- § 13Verbraucherstreitbeilegung
- § 14Schlussbestimmungen
- Anl.Widerrufsbelehrung
- Anl.Muster-Widerrufsformular
Gesellschafter: Tobias Saremba, Anton Zahn
Fasanenstraße 20, 51427 Bergisch Gladbach Telefon:+49 152 15487311 E-Mail:info@zs-immobilienservice.de Internet:www.zs-immobilienservice.de Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 1Geltungsbereich
- (1)Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Saremba & Zahn GbR, Z&S Immobilienservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Hausmeister-, Reinigungs-, Gartenpflege- und Winterdienstleistungen.
- (2)Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Soweit einzelne Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
- (3)Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Unternehmern werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- (4)Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2Angebot und Vertragsschluss
- (1)Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Schriftliche Angebote sind 30 Tage gültig.
- (2)Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
- (3)Grundlage der Leistungen ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsbeschreibung (z. B. Leistungsverzeichnis, Objektbeschreibung, Lageplan, Reinigungsintervalle).
§ 3Leistungsumfang
- (1)Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart und nach Aufwand oder gesondertem Angebot vergütet.
- (2)Nicht zum Leistungsumfang gehören Arbeiten, die einem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind (z. B. Elektro-, Gas-, Wasserinstallationsarbeiten). Werden solche Mängel festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber.
- (3)Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.
- (4)Wiederkehrende Leistungen werden in den vereinbarten Intervallen erbracht. Kann ein Termin aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Unwetter, fehlender Zugang) nicht wahrgenommen werden, wird die Leistung nach Absprache nachgeholt.
§ 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- (1)Der Auftraggeber gewährt zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den betreffenden Objekten und Flächen und stellt, soweit erforderlich, Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung.
- (2)Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen, Leitungen im Boden (z. B. bei Gartenarbeiten) sowie sonstige relevante Besonderheiten hin.
- (3)Kann eine Leistung wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 5Besondere Bestimmungen für den Winterdienst
- (1)Umfang, zu räumende Flächen und Einsatzzeiten des Winterdienstes ergeben sich aus dem Vertrag (z. B. Lageplan, Flächenangabe). Grundlage sind die Anforderungen der jeweiligen örtlichen Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstsatzung.
- (2)Die Übernahme der Räum- und Streupflicht durch den Auftragnehmer gilt nur für die vertraglich festgelegten Flächen und Zeiten. Für nicht vereinbarte Flächen verbleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber.
- (3)Die Winterdienstsaison läuft, soweit nicht anders vereinbart, vom 01.11. bis zum 31.03. Die Bereitschaftspauschale wird für jeden Monat dieses Zeitraums berechnet, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich erforderlichen Einsätze. Eine vereinbarte Anrechnung von Einsatzkosten auf die Bereitschaftspauschale bezieht sich jeweils auf den einzelnen Kalendermonat; eine Übertragung auf andere Monate erfolgt nicht.
- (4)Es werden nur Streumittel verwendet, die nach der örtlichen Satzung zulässig sind. Gestreut wird grundsätzlich mit abstumpfenden Mitteln; Auftaumittel kommen nur bei Eisregen oder besonderer Gefahrenlage zum Einsatz.
- (5)Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der Flächen, Hindernisse (z. B. parkende Fahrzeuge, Baustellen) oder erkennbare Glättestellen.
§ 6Preise und Zahlung
- (1)Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- (2)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Wiederkehrende Leistungen werden monatlich abgerechnet.
- (3)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro verlangt werden.
- (4)Bei Dauerschuldverhältnissen mit Unternehmern ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise bei nachweislich gestiegenen Kosten (z. B. Mindestlohn, Material, Kraftstoff) mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen angemessen anzupassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Preisänderungen nur durch einvernehmliche Vertragsanpassung.
- (5)Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht von Verbrauchern bei Mängeln bleibt unberührt.
- (6)Auf Wunsch weist der Auftragnehmer den Arbeitsanteil gesondert aus, damit Privatkunden die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen können. Voraussetzung hierfür ist eine unbare Zahlung.
§ 7Vertragslaufzeit und Kündigung
- (1)Einzelaufträge enden mit Erbringung der Leistung.
- (2)Verträge über wiederkehrende Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- (3)Wird mit einem Verbraucher eine feste Laufzeit vereinbart, beträgt diese höchstens 24 Monate. Verlängert sich ein solcher Vertrag nach Ablauf stillschweigend, gilt er als auf unbestimmte Zeit verlängert und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
- (4)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.
- (5)Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 8Mängel und Beanstandungen
- (1)Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah, bei Reinigungsleistungen nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden, mitteilen, damit sie geprüft und behoben werden können. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden hierdurch nicht eingeschränkt.
- (2)Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen.
- (3)Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
- (4)Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 Abs. 1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 9Haftung
- (1)Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- (2)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (3)Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- (4)Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
- (5)Schäden sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit eine Prüfung und Regulierung erfolgen kann.
§ 10Schlüssel und Zugangsmittel
- (1)Übergebene Schlüssel, Transponder und Zugangscodes werden gegen schriftliche Quittung übergeben, sorgfältig verwahrt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
- (2)Bei Verlust haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 9. Der Verlust wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- (3)Nach Vertragsende werden sämtliche Zugangsmittel unverzüglich zurückgegeben.
§ 11Widerrufsrecht für Verbraucher
- (1)Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail, WhatsApp) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1.
- (2)Wünscht der Verbraucher, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, muss er dies ausdrücklich verlangen. Im Falle eines Widerrufs hat er dann Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen.
§ 12Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter www.zs-immobilienservice.de.
§ 13Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- (2)Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bergisch Gladbach.
- (3)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- (4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Anlage 1Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Saremba & Zahn GbR, Fasanenstraße 20, 51427 Bergisch Gladbach, Telefon +49 152 15487311, E-Mail info@zs-immobilienservice.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 1Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Saremba & Zahn GbR, Fasanenstraße 20, 51427 Bergisch Gladbach, info@zs-immobilienservice.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
